Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen des Lauf- und Suchspiels kreuz & quer

Eine Teilnahme am Lauf- und Suchspiel kreuz & quer des Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme an kreuz & quer erklären sich die Teilnehmer*innen ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. Gegenstand

Die Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Lauf- und Suchspiel kreuz & quer des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München. Im Aktionszeitraum werden im Spielgebiet bunte Spielboxen aufgehängt. Es gilt möglichst viele Boxen zu finden und mit einer Spielkarte abzuscannen um Punkte und Kilometer zu sammeln. Gespielt werden kann alleine als Einzelspieler*in oder im Team. Die Teambildung erfolgt eigenständig über die Webseite kreuzundquer.de. Hier kann auch der Punktestand verfolgt und die Spielregeln eingesehen werden. Die Spielmaterialien erhalten Sie kostenlos an den auf der Webseite genannten Ausgabestellen. Ein Spiel dauert mindestens drei und maximal acht Kalenderwochen. Den genauen Zeitraum können Sie auf der Webseite einsehen.

Alle registrierten Teams mit einer Mitgliederzahl von mindestens drei Personen nehmen automatisch am Wettbewerb teil. Einzelspieler*innen nehmen nicht am Wettbewerb teil.

Die Grundschule, deren Schüler*innen (als Team oder Einzelspieler*in registriert und über die Webseite der jeweiligen Grundschule zugeordnet) im Aktionszeitraum die meisten Durchschnittskilometer gesammelt haben, gewinnt das Grundschul-Ranking.

2. Teilnahmebedingungen

a. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen.

b. Die Teilnahme ist kostenlos.

c. Für eine Teilnahme kann freiwillig eine Anmeldung in Form einer Registrierung erfolgen, dies ist aber keine Voraussetzung für die Spielteilnahme als Einzelspieler*in.

d. Sofern eine natürliche Person ein Team gründen möchte, muss eine Registrierung erfolgen. Eine Teamgründung ist nicht zwingend notwendig, um am Spiel teilzunehmen. Sie ist jedoch notwendig, um am Team-Wettbewerb teilzunehmen.

e. Jede Person darf nur mit einer Spielkarte am Spiel teilnehmen. Personen, die mit mehreren Spielkarten spielen oder die Spielkarte einer anderen Person verwenden, können vom Spiel ausgeschlossen werden. Darüber hinaus dürfen sich die Teilnehmer*innen im Spiel nur mit reiner Muskelkraft, also beispielsweise zu Fuß, mit dem Tretroller oder dem Fahrrad fortbewegen. Teilnehmer*innen die sich nicht rein mit Muskelkraft fortbewegen und beispielsweise mit dem Auto fahren oder den Bus nehmen, können vom Spiel ausgeschlossen werden. Die Spielregeln können auf der Webseite kreuzundquer.de eingesehen werden. Es gibt keinen Anmeldeschluss für die Teilnahme.

3. Team-Wettbewerb

a. Wenn Teilnehmer*innen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ein Team gründen möchten, muss die datenschutzrechtliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person vorliegen. Diese wird im Rahmen der Registrierung eingeholt.

b. Preise werden an die drei Teams mit den meisten erreichten Durchschnittskilometern pro Teammitglied vergeben. Ein Team besteht aus mindestens drei Teilnehmer*innen. Voraussetzung für die Gründung eines Teams ist die Registrierung auf der Webseite kreuzundquer.de unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse.

c. Die Teilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass sie über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse bei Gewinn kontaktiert werden. Darüber hinaus werden Informationen (z.B. Fair-Play-Appell, Evaluationsfragebogen), die ausschließlich das Spiel kreuz & quer betreffen, an die E-Mail-Adresse verschickt.

d. Sollte die bei der Registrierung angegebene E-Mailadresse fehlerhaft sein, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, die richtigen Kontaktdaten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Sollte aufgrund der Angabe von fehlerhaften Kontaktdaten eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein, behält sich die Veranstalterin vor, den Gewinn einzubehalten oder an ein anderes Team zu vergeben. Im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung setzt die Veranstalterin eine angemessene Frist in der sich die Gewinner*innen zurückmelden müssen. Wird die Rückmeldefrist nicht eingehalten, behält sich die Veranstalterin vor, den Gewinn einzubehalten oder an ein anderes Team zu vergeben.

e. Die Übergabe der Gewinne an die Teams erfolgt im Rahmen einer Siegerehrung oder per Postversand. Der Termin der Siegerehrung wird den Gewinner-Teams mit der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. Sollte es den Gewinner-Teams nicht möglich sein an der Siegerehrung teilzunehmen, erfolgt die Gewinnübergabe per Postversand. Sollte die Gewinnübergabe per Postversand stattfinden, sind die Gewinner*innen verpflichtet, der Veranstalterin ihre Adressdaten innerhalb von drei Wochen nach Gewinnbenachrichtigung mitzuteilen. Andernfalls erlischt der Gewinnanspruch. Darüber hinaus wird keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung oder einer fehlerhaften Zustellung übernommen.

f. Die Gewinner*innen der Kategorie Team sind verpflichtet der Veranstalterin die Nummern ihrer Spielkarten zu übermitteln. Dies kann im Vorfeld der Siegerehrung per E-Mail oder persönlich während der Siegerehrung erfolgen. Die Ausgabe der Gewinne in dieser Kategorie ist nur möglich, wenn der Veranstalterin die Nummern der Spielkarten vollständig vorliegen.

g. Die Gewinne werden im Vorfeld nicht bekannt gegeben. Eine Auszahlung des Gewinns in bar oder dessen Tausch ist ausgeschlossen.

h. Die Namen der Gewinner-Teams werden auf der Webseite kreuzundquer.de veröffentlicht. Die Namen der Teammitglieder werden nicht veröffentlicht.

4. Grundschule-Wettbewerb

a. Ein weiterer Preis wird unter den Grundschulen vergeben, die am Spiel teilnehmen. Am Spiel teilnehmen können nur Grundschulen, die im jeweiligen Spielgebiet liegen. Die Teilnahme wird im Vorfeld von der Veranstalterin mit den Schulen abgesprochen. Die Grundschule, deren Schüler*innen (registriert und über die Webseite der jeweiligen Grundschule zugeordnet) im Aktionszeitraum die meisten Durchschnittskilometer gesammelt haben, gewinnt das Grundschul-Ranking und erhält im Anschluss eine Urkunde und einen Preis. In der Wertung berücksichtigt werden die Grundschulen nur, wenn mindestens 20% der Schüler*innen am Spiel teilnehmen und über die Webseite für die Grundschule registriert sind.

b. Bei Gewinn wird die jeweilige Schule von der Veranstalterin per E-Mail/Telefon benachrichtigt. Im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung setzt die Veranstalterin eine angemessene Frist, in der sich die Schule zurückmelden muss. Wird die Rückmeldefrist nicht eingehalten, behält sich die Veranstalterin vor, den Gewinn einzubehalten oder an eine andere Schule zu vergeben.

c. Die Gewinne werden im Vorfeld nicht bekannt gegeben. Eine Auszahlung des Gewinns in bar oder dessen Tausch ist ausgeschlossen.

d. Der Name der Gewinner-Schule wird auf der Webseite kreuzundquer.de veröffentlicht.

5. Möglichkeit von Einschränkungen, Rechtswegausschluss

a. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer*innen bei Nichtbeachtung der Spielregeln, Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten vom Spiel auszuschließen.

b. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Haftung

a. Für eine Haftung der Veranstalterin auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 6 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

b. Die Veranstalterin haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

c. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin beruhen.

d. Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer*innen, gesetzliche Vertreter*innen und Verrichtungs- sowie Erfüllungsgehilf*innen der Veranstalterin.

7. Sonstiges

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.