Teilnahmebedingungen des Lauf- und Suchspiels kreuz & quer
Eine Teilnahme am Lauf- und Suchspiel kreuz & quer des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme an kreuz & quer erklären sich die Teilnehmer*innen ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Gegenstand
Die Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Lauf- und Suchspiel kreuz & quer des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München. Im Aktionszeitraum werden im Spielgebiet bunte Spielboxen aufgehängt. Es gilt möglichst viele Boxen zu finden und mit einer Spielkarte abzuscannen, um Punkte und Kilometer zu sammeln.
Gespielt werden kann als Einzelspieler*in oder im Team. Die Teambildung erfolgt eigenständig über die Webseite kreuzundquer.de. Hier kann auch der Kilometerstand verfolgt und die Spielregeln eingesehen werden. Die Spielmaterialien erhalten Sie kostenlos an den auf der Webseite genannten Ausgabestellen. Ein Spiel dauert mindestens drei und maximal acht Kalenderwochen. Den genauen Zeitraum können Sie auf der Webseite einsehen.
Alle registrierten Teams mit einer Mitgliederzahl von mindestens drei Personen nehmen automatisch an einem Team-Wettbewerb teil. Eine Ehrung der drei Sieger*innen-Teams mit den meisten gesammelten Kilometern findet nach dem Spielende statt.
Alle im Spielgebiet befindlichen Grundschulen, nehmen automatisch an einem Grundschul-Wettbewerb teil. Die Grundschule, deren Schüler*innen (als Team oder Einzelspieler*in registriert und über die Webseite der jeweiligen Grundschule zugeordnet) im Aktionszeitraum die meisten Durchschnittskilometer gesammelt haben, gewinnt das Grundschul-Ranking.
Die Ehrung der besten Grundschule inkl. einer Preisverleihung findet nach dem Spielende statt.
Einzelspieler*innen nehmen nicht am Wettbewerb teil.
Nach dem Abschluss eines Spieldurchgangs findet ein Quartiersfest statt. Die Attraktionen, die auf dem Quartiersfest stattfinden, erspielen sich alle Spieler*innen gemeinsam durch das Sammeln der Gesamtkilometer im Spiel.
2. Teilnahmebedingungen
a. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen.
b. Die Teilnahme ist kostenlos.
c. Für eine Teilnahme kann freiwillig eine Anmeldung in Form einer Registrierung erfolgen, dies ist aber keine Voraussetzung für die Spielteilnahme als Einzelspieler*in.
d. Sofern eine natürliche Person ein Team gründen möchte, muss eine Registrierung erfolgen. Eine Teamgründung ist nicht zwingend notwendig, um am Spiel teilzunehmen. Sie ist jedoch notwendig, um am Team-Wettbewerb teilzunehmen.
e. Jede Person darf nur mit einer Spielkarte am Spiel teilnehmen. Personen, die mit mehreren Spielkarten spielen oder die Spielkarte einer anderen Person verwenden, können vom Spiel ausgeschlossen werden. Darüber hinaus dürfen sich die Teilnehmer*innen im Spiel nur mit reiner Muskelkraft, also beispielsweise zu Fuß, mit dem Tretroller oder dem Fahrrad fortbewegen. Teilnehmer*innen die sich nicht rein mit Muskelkraft fortbewegen und beispielsweise mit dem Auto fahren oder den Bus nehmen, können vom Spiel ausgeschlossen werden. Die Spielregeln können auf der Webseite kreuzundquer.de eingesehen werden. Es gibt keinen Anmeldeschluss für die Teilnahme.
3. Team-Wettbewerb
a. Wenn Teilnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Team gründen möchten, muss die datenschutzrechtliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person vorliegen. Diese wird im Rahmen der Registrierung eingeholt.
b. Ein Team besteht aus mindestens drei Teilnehmer*innen. Voraussetzung für die Gründung eines Teams ist die Registrierung auf der Webseite kreuzundquer.de unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse. Die drei Teams mit den meisten erreichten Durchschnittskilometern pro Teammitglied werden nach Spielende geehrt
c. Die Teilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass sie über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert werden. Es werden ausschließlich Informationen (z.B. nach Spielende Platz eins bis drei, Fair-Play-Appell, Evaluationsfragebogen) die das Spiel kreuz & quer betreffen, an die E-Mail-Adresse verschickt.
d. Sollte die bei der Registrierung angegebene E-Mailadresse fehlerhaft sein, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, die richtigen Kontaktdaten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Sollte aufgrund der Angabe von fehlerhaften Kontaktdaten eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein, behält sich die Veranstalterin vor, etwaige Sieger*innen auf der Siegerehrung nach dem Spielende nicht zu ehren. e. Die Ehrung der drei Sieger*innen-Teams erfolgt im Rahmen einer Siegerehrung Der Termin der Siegerehrung wird auf kreuzundquer.de veröffentlicht. Sollte es-Teilnehmenden der Sieger*innen-Teams nicht möglich sein an der Siegerehrung teilzunehmen, kann unter Abgabe der Spielkarte eine Stellvertretung daran teilnehmen.
e. Die Sieger*innen der Kategorie Team sind verpflichtet der Veranstalterin die Nummern ihrer Spielkarten zu übermitteln. Dies kann im Vorfeld der Siegerehrung per E-Mail oder persönlich während der Siegerehrung erfolgen. Eine Ehrung in dieser Kategorie ist nur möglich, wenn der Veranstalterin die Nummern der Spielkarten vollständig vorliegen.
f. Die Namen der Sieger*innen-Teams werden auf der Webseite kreuzundquer.de veröffentlicht. Die Namen der Teammitglieder werden nicht veröffentlicht.
4. Grundschule-Wettbewerb
a. Am Spiel teilnehmen können nur Grundschulen, die im jeweiligen Spielgebiet liegen. Die Teilnahme wird im Vorfeld von der Veranstalterin mit den Schulen abgesprochen. Die Grundschule, deren Schüler*innen (registriert und über die Webseite der jeweiligen Grundschule zugeordnet) im Aktionszeitraum die meisten Durchschnittskilometer gesammelt haben, gewinnt das Grundschul-Ranking und erhält im Anschluss eine Urkunde und einen Preis. In der Wertung berücksichtigt werden die Grundschulen nur, wenn mindestens 20% der Schüler*innen am Spiel teilnehmen und über die Webseite für die Grundschule registriert sind.
b. Bei Gewinn wird die jeweilige Schule von der Veranstalterin per E-Mail/Telefon benachrichtigt. Im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung setzt die Veranstalterin eine angemessene Frist, in der sich die Schule zurückmelden muss. Wird die Rückmeldefrist nicht eingehalten, behält sich die Veranstalterin vor, den Gewinn einzubehalten oder an eine andere Schule zu vergeben.
c. Die Gewinne werden im Vorfeld nicht bekannt gegeben. Eine Auszahlung des Gewinns in bar oder dessen Tausch ist ausgeschlossen.
d. Der Name der Gewinner*innen-Schule wird auf der Webseite kreuzundquer.de veröffentlicht.
5. Quartiersfest
a. Alle Spieler*innen, die am Spiel teilnehmen, sammeln gemeinsam Kilometer und erspielen sich so Attraktionen für das Abschlussfest. Die Spieler*innen eines Spielgebiets sammeln gemeinsam Kilometer für das abschließende Quartiersfest. Sobald bestimmte festgelegte Kilometerstände erreicht wurden, wird für das Quartiersfest eine „Attraktion“ freigeschaltet. Entscheidend hierfür ist der Gesamtkilometerstand aller Spieler*innen. Der Gesamtkilometerstand sowie Informationen darüber, welche Attraktionen schon erspielt wurden und wie viele Kilometer noch gesammelt werden müssen, damit die nächste Attraktion erreicht wird, können auf kreuzundquer.de verfolgt werden. Die Zahl der Attraktionen die von den Spieler*innen erspielt werden können, wird im Vorfeld von der Veranstalterin festgelegt. Die Attraktionen die von den Spieler*innen erspielt wurden, werden auf dem Quartiersfest aufgebaut.
b. Der Termin des Quartierfestes wird auf kreuzundquer.de veröffentlicht.
c. Die Teilnahme am Quartiersfest ist für alle Personen offen und kostenlos.
d. Das Quartiersfest ist als Veranstaltung im Freien konzipiert. Die Veranstaltung findet grundsätzlich auch bei zweifelhafter Witterung statt.
e. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden an Ausstattungsgegenständen, die Veranstaltung abzusagen, zu unterbrechen bzw. abzubrechen.
Eine Entscheidung über die etwaige Absage einer Vorstellung erfolgt kurzfristig (i.d.R. zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn) und wird auf kreuzundquer.de bekannt gegeben.
6. Möglichkeit von Einschränkungen, Rechtswegausschluss
a. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer*innen bei Nichtbeachtung der Spielregeln, Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten vom Spiel auszuschließen.
b. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Haftung
a. Für eine Haftung der Veranstalterin auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 6 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
b. Die Veranstalterin haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin beruhen.
d. Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer*innen, gesetzliche Vertreter*innen und Verrichtungs- sowie Erfüllungsgehilf*innen der Veranstalterin.
8. Sonstiges
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.